Leistungen
Ziel der Leistung
Ziel der Leistung ist es, die Intentionen und Vorgaben der Pflege nach SGB XII und SGB XI sowie die Intentionen und Vorgaben des SGB IX im Rahmen von Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu verwirklichen.
Art der Leistung
Die Wohnstätte ist eine stationäre Pflegeeinrichtung und erbringt für die Bewohner Leistungen gemäß § 61 Abs. 1 S.1 und S.2 SGB XII im Rahmen der Regelungen des § 75 Abs. 2 SGB XII.
Der unabdingbare und im Vordergrund stehende hohe Pflegebedarf und Aufwand für die wesentlich körperbehinderten Bewohner ist dabei zwingende Voraussetzung und notwendig.
Wir halten 40 Einzelzimmer auf zwei Etagen vor. Jedes Zimmer ist 17 m² groß. Jeweils zwei Zimmern ist ein Bad von 8 m² zugeordnet. Die Zimmer sind mit Telefon-, TV und Internetanschluss ausgestattet.





