Aufnahmekriterien / Personenkreis
Aufgenommen werden ausschließlich Pflegebedürftige i.S.d. § 14 SGB XI, die bereits in eine Pflegestufe nach § 15 SGB XI eingestuft sind.
Die Aufnahme erfolgt unabhängig vom Schweregrad der Körperbehinderung und der Pflegebedürftigkeit.
Dieser Personenkreis ist wesentlich körperbehindert, sodass er wegen seiner Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, im erheblichen oder höheren Maße der Hilfe in einer stationären Einrichtung bedarf.
Unter Beachtung des Grundsatzes einer orts- und familiennahen Versorgung werden vorrangig Personen aus dem Einzugsgebiet der Förderschule Körperliche und Motorische Entwicklung in Dinklage aufgenommen. Eine überregionale Versorgung ist aber angesichts des Wohnheimbedarfs für körperbehinderte Menschen im Land Niedersachsen aber auch durch Zuzug aus anderen Bundesländern möglich.
Es finden Volljährige beiderlei Geschlechts ungeachtet der Weltanschauung oder der Glaubensrichtung Aufnahme.
Mehrfachbehinderte werden aufgenommen, wenn die körperliche Behinderung im Gesamtbehinderungsbild im Vordergrund steht.





