Ihr Kind kann unsere Schule besuchen, wenn . . .

. . . die zuständige Landesschulbehörde Ihr Kind auf der Grundlage eines Sonderpädagischen Gutachtens unserer Schule zuweist. Dieses Gutachten basiert auf der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs. Das Verfahren können Eltern durch einen Antrag bei der zuständigen Regelschule einleiten.
Und . . .

. . . das zuständige Sozialamt auf der Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens ein Kostenanerkenntnis erteilt.


Unsere Schüler

  • sind körperbehindert,
  • erhalten eine gezielte sonderpädagogische Förderung, die nur in einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung erfolgen kann,
  • benötigen über einen längeren Zeitraum hinweg ganzheitlich eingebettete therapeutische Maßnahmen,
  • sind auf die wirksame Zusammenarbeit der verschiedenen Fachdienste angewiesen,
  • kommen in der Regel aus den Landkreisen Vechta, Cloppenburg, nördlicher Landkreis Osnabrück, Diepholz, Emsland, Grafschaft Bentheim.